Entscheidungsgründe: Der 1913 geborene Kläger und die 1914 geborene Klägerin waren Eigentümer der Liegenschaft EZ 87, KG Luftenberg, einer Landwirtschaft. Der Flächenwidmungsplan weist mit Ausnahme der Waldgrundstücke alle Grundstücke als Bauland (Wohngebiet) aus. Das Eigentum der Kläger war durch das wechselseitig eingeräumte und verbücherte Recht der Gütergemeinschaft beschränkt. Nach Stillegung der Landwirtschaft beabsichtigten die Kläger Grund zu verkaufen, um ihren vier Kinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, er habe mit Vertrag vom 10. April 1983 Hermann F*** ein Darlehen in Höhe des Klagsbetrages von 50.000 S gewährt, wobei die Rückzahlung samt 10 % Zinsen binnen Jahresfrist vereinbart worden sei. Im Verlassenschaftsverfahren nach dem sodann am 9. Jänner 1985 verstorbenen Darlehensnehmer sei keine Erbserklärung abgegeben und vom Verlassenschaftsgericht am 20. Jänner 1985 der Beschluß gefaßt worden, daß gemäß § 72 Abs 1 AußStrG keine Verlaßab... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 CABGB §1262ABGB §1266
Rechtssatz: Die eheliche Gütergemeinschaft unter Lebenden ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Die Rechtsnatur und die Rechtswirkungen einer solchen Vereinbarung werden grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Bestimmungen der §§ 1233 ff ABGB des § 1262 ABGB und des § 1266 ABGB beurteilt. Entscheidungstexte 8 Ob 565/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 15. Feber 1977 bewilligte das Erstgericht auf Grund eines gegen die Verpflichtete am 3. November 1976 ergangenen vollstreckbaren Versäumungsurteiles die von der betreibenden Partei beantragte Fahrnisexekution. Noch vor Zustellung dieser Exekutionsbewilligung zur Hereinbringung einer Forderung von 60 000 S und 800 S je samt Anhang an die Verpflichtete erhob der Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Ehegatten der Verpflichteten Rekurs mit der Begründung: , infol... mehr lesen...
Norm: ABGB §1262KO §1KO §176 EZPO §514 B
Rechtssatz: Trotz bestandener Gütergemeinschaft zwischen einem Gemeinschuldner und dessen Ehegattin ist eine gegen diese beantragte Fahrnisexekution zu bewilligen; nur bei Pfändung von zum Gemeinschaftseingentum gehörigen Fahrnissen kann der Masseverwalter Widerspruch erheben. Entscheidungstexte 3 Ob 76/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 ... mehr lesen...
Das Konkursgericht wies die Anträge der Maria K und des Sebastian F auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Mathilde P gemäß § 73 KO mangels Vermögens ab, da auf den Hälfteanteilen der der Mathilde P gehörigen Liegenschaften das Veräußerungs- und Belastungsverbot (§ 364c ABGB) zugunsten ihres Ehemannes Alois P einverleibt sei, wodurch die Verwertung der Liegenschaftsanteile in Ermangelung der urkundlichen Zustimmung des Verbotsberechtigten Alois P im Konkurs gehindert wurde.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1262KO §1
Rechtssatz: Zugehörigkeit des Gemeinschaftsvermögens des anderen Gatten zur Konkursmasse des einen Gatten bei Gütergemeinschaft unter Lebenden. Konkurseröffnung über den einen Gemeinschafter führt nicht zur Konkurseröffnung gegenüber dem anderen Gatten, es sei denn, diese wird beantragt und die Eröffnungsvoraussetzungen liegen auch gegenüber dem anderen Gemeinschafter vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende Partei beantragt die Erlassung eines Urteils, womit 1. ausgesprochen wird, daß ein zugunsten der beklagten Partei auf der Paula A. gehörigen Liegenschaftshälften eingetragenes Pfandrecht über 59.947.71 S samt Anhang nicht zu Recht bestehe und 2. die beklagte Partei verurteilt werde, zu erklären, daß sie in die grundbücherliche Löschung dieses Pfandrechtes einwillige. Das Erstgericht entschied gemäß dem Klagebegehren, wobei es mit Unrecht annahm, daß die Klage einen Anfe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1236ABGB §1262AO §10 Abs1EO §87 ff
Rechtssatz: 1. Hat die Vereinbarung einer allgemeinen schon unter Lebenden wirksamen Gütergemeinschaft durch Eintragung im Grundbuch dingliche Wirkung erhalten, so kann grundsätzlich mit Zustimmung der Gesamtheit auch nur über eine Hälfte der der Gütergemeinschaft unterzogenen Liegenschaften verfügt werden. 2. Nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten, der in Güter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 EABGB §1262KO §1
Rechtssatz: Wirkung der Konkurseröffnung bei einer allgemeinen schon unter Lebenden wirkenden Gütergemeinschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 262/55 Entscheidungstext OGH 01.06.1955 7 Ob 262/55 5 Ob 338/68 Entscheidungstext OGH 08.01.1969 5 Ob 338/68 Veröff: EvBl 1969/225 S 329 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1235ABGB §1262KO §1
Rechtssatz: Bei einer Gütergemeinschaft unter Lebenden kann nach Konkurseröffnung über das Vermögen des einen Ehegatten der Masseverwalter die dem anderen gehörige Hälfte des Vermögens verwerten. Entscheidungstexte 3 Ob 197/30 Entscheidungstext OGH 11.03.1930 3 Ob 197/30 Veröff: SZ 12/99 = ebenso bereits SZ 10/5 ... mehr lesen...