RS OGH 1977/10/18 3Ob76/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1977
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Norm

ABGB §1262
KO §1
KO §176 E
ZPO §514 B

Rechtssatz

Trotz bestandener Gütergemeinschaft zwischen einem Gemeinschuldner und dessen Ehegattin ist eine gegen diese beantragte Fahrnisexekution zu bewilligen; nur bei Pfändung von zum Gemeinschaftseingentum gehörigen Fahrnissen kann der Masseverwalter Widerspruch erheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022335

Dokumentnummer

JJR_19771018_OGH0002_0030OB00076_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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