Norm
ABGB §1262Rechtssatz
Trotz bestandener Gütergemeinschaft zwischen einem Gemeinschuldner und dessen Ehegattin ist eine gegen diese beantragte Fahrnisexekution zu bewilligen; nur bei Pfändung von zum Gemeinschaftseingentum gehörigen Fahrnissen kann der Masseverwalter Widerspruch erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022335Dokumentnummer
JJR_19771018_OGH0002_0030OB00076_7700000_001