Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** O*****, vertreten durch Atzl & Dillersbersberger & Bronauer Rechtsanwaltsgemeinschaft in Kufstein, gegen die beklagten Parteien 1. M***** K*****, vertreten durch Dr. Albert Feich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1199ABGB §1480HGB §120HGB §167
Rechtssatz: Wird ein Gewinnteil (hier: des Gesellschafters einer bürgerlichen Erwerbsgesellschaft gemäß § 1199 ABGB und einer Kommanditgesellschaft gemäß §§ 120, 167 HGB) jeweils nur nach einem rechtsbegründenden Gesellschafterbeschluß fällig, dann ist seine jährliche Auszahlung im Sinne des § 1480 ABGB nicht von vornherein festgelegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Da der Beklagte in erster Instanz unter Hinweis auf seine Aufwendungen von S 1,662.000,- für das Bestandobjekt nur ein nicht näher bezeichnetes "Zurückbehaltungsrecht" geltend gemacht hat (S. 17), nicht aber von einer Zurückbehaltung des Unternehmens gesprochen hat, hängt die Entscheidung des Rechtsstreites nicht von der Lösung der Frage ab, ob ein Unternehmen überhaupt Gegenstand der Rückbehaltung sein könnte. Rechtliche Beurteilung Sofern der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Gesellschaftsvertrag über eine Bürogemeinschaft für Ingenieurkonsulenten, an deren Gewinn und Verlust der Kläger beteiligt war, wurde vom Beklagten zum 31. März 1976 durch Aufkündigung aufgelöst. Vereinbarungsgemäß sollte der Kläger bei der Auseinandersetzung das auf seinem Kapitalkonto im Ausscheidungszeitpunkt aufscheinende Guthaben erhalten, wobei die Ausscheidungsbilanz nach den Grundsätzen des Jahresabschlusses zu e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1193ABGB §1197ABGB §1199ABGB §1487
Rechtssatz: Das Recht des Gesellschafters der GesBR, die vorgenommene Gewinnverteilung bzw Verlustverteilung zu bestreiten, verjährt gemäß § 1487 ABGB in drei Jahren. Entscheidungstexte 1 Ob 761/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 761/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §1199ABGB §1215ABGB §1478
Rechtssatz: Der Anspruch auf Auszahlung eines sich aus der Schlussrechnung einer beendeten Erwerbsgesellschaft ergebenden Betrages unterliegt der ordentlichen dreißigjährigen Verjährung (Wahle in Klang 2. Auflage V 629). Entscheidungstexte 1 Ob 761/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 761/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 FABGB §1199
Rechtssatz: Kommt es schon während der Dauer der Ehe zu einer Auflösung der Gesellschaft - hiezu bedürfte es einer ausdrücklich oder stillschweigend geschlossen Vereinbarung - dann wäre eine Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten und auch die Geltendmachung von Regreßansprüchen möglich. Es müßte sich dann etwa der die Ehewohnung allein benützende Teil sich hiefür ein entsprechendes Benützungsentgelt anrechnen las... mehr lesen...
Norm: ABGB §1198ABGB §1199ZPO §406 Cc
Rechtssatz: Der Anspruch auf Bucheinsicht und Überprüfung der Bilanzen ist zeitlich in die Zukunft und, abgesehen vom Gegenstand, umfänglich nicht begrenzt , wenn auch nach dem Inhalt des im Exekutionstitel zitierten Klagsvorbringens mit der Klage das Recht auf Bucheinsicht zum Zwecke der Überprüfung der gelegten Bilanzen geltend gemacht wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1199 Satz3
Rechtssatz: In einer Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts steht einem Gesellschafter in der Regel nur die persönliche Ausübung des Rechtes auf Bucheinsicht zu. Die Ausübung dieses Rechtes durch einen Bevollmächtigten ist mangels anderweitiger Regelung im Gesellschaftsvertrage nur im Notfalle gestattet. Die Abstellung dieser Frage auf die subjektive Auffassung des Kontrollberechtigten ist abzulehnen, weil dies die Inter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1190ABGB §1199ABGB §1440 Cb
Rechtssatz: Die in der Entscheidung SZ XI 150 für das Mandat entwickelten Gedankengänge - kein Zurückbehaltungsrecht an Gegenständen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verwendung zum Auftragszweck gab - treffen auch für die Erwerbsgesellschaft zu, bei der einem oder mehreren Mitgliedern der Betrieb der Geschäfte anvertraut wurde und sie nach § 1190 ABGB als Bevollmächtigte zu betrach... mehr lesen...
Norm: ABGB §1199
Rechtssatz: Jeder Teil muß in gleicher Weise die Kosten der von ihm bestellten Rechnungsprüfer selbst tragen, auch wenn ihre Tätigkeit zu Zugeständnissen der Gegenseite geführt hat. Daß beide Parteien vereinbarungsgemäß zum selbständigen Abschluß gewöhnlicher Geschäfte für Rechnung der Gesellschaft berechtigt waren, bedeutet nicht die Ermächtigung zur Bestellung eines Buchprüfers und Kosten der Gesellschaft. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1198ABGB §1199
Rechtssatz: Was unter "ordentlicher Rechnungslegung" zu verstehen ist, wird von der Geschäftsübung bestimmt. Unterschied zwischen ordentlicher Rechnungslegung (§ 1198 ABGB) und Schlußrechnung (§ 1199 ABGB). Entscheidungstexte 2 Ob 34/53 Entscheidungstext OGH 21.01.1953 2 Ob 34/53 Veröff: EvBl 1953/201 S 267 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1198ABGB §1199ABGB §1295 Abs2 IIIHGB §118HGB §166HGB §338HGB §346
Rechtssatz: Art und Umfang der Ausübung des Einsichtsrechtes regeln sich nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte. Die Einsicht wird solange und so oft zu gewähren sein, als sie eine sachgemäße Prüfung erfordert. Der Einsichtsberechtigte braucht den Zweck, den er durch die Einsicht verfolgt, dem Einsichtsverpflichteten nicht dartun. Ihre Grenze findet... mehr lesen...