RS OGH 2009/10/28 1Ob761/82, 6Ob513/87, 7Ob150/09y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1982
beobachten
merken

Rechtssatz

Der Anspruch auf Auszahlung eines sich aus der Schlussrechnung einer beendeten Erwerbsgesellschaft ergebenden Betrages unterliegt der ordentlichen dreißigjährigen Verjährung (Wahle in Klang 2. Auflage V 629).Der Anspruch auf Auszahlung eines sich aus der Schlussrechnung einer beendeten Erwerbsgesellschaft ergebenden Betrages unterliegt der ordentlichen dreißigjährigen Verjährung (Wahle in Klang 2. Auflage römisch fünf 629).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0022151

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten