Norm: ABGB §1168 ZPO §226 ABGB § 1168 heute ABGB § 1168 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168 ABGB § 1168 heute ABGB § 1168 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Die Folgen der COVID-19-Pandemie (Mehrkosten am Bau) sind bei Anwendung der ÖNORM B 2110 grundsätzlich der Sphäre des Auftraggebers zugewiesen. Für die Behauptungslast gil... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168
Rechtssatz: Der Anspruch gemäß § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB ist kein durch die - zulässige - Kündigung des Bestellers neu entstandener gesetzlicher, sondern ein (allenfalls geminderter) verbliebener vertraglicher Werklohnanspruch. Der Kondiktionsanspruch des vorauszahlenden Bestellers reicht daher nur soweit, als das von ihm bereits bezahlte Entgelt den durch § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB modifizierten (geminderten) Entgeltanspruch des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Vermeidung von Unübersichtlichkeiten wird die Wiedergabe des bisherigen Verfahrensgangs auf jene Teile beschränkt, die zum Verständnis der Entscheidung erforderlich sind. Zahlreiche Streitpunkte wurden bereits durch die Entscheidungen der Vorinstanzen bzw das Unterbleiben entsprechender Rechtsmittelausführungen erledigt. Strittig verblieben sind lediglich die Fragen der von der Klägerin erklärten „Gegenaufrechnung“ sowie des Bestehens der vom Beklagten einge... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Beklagte war seit rund 30 Jahren Verwalterin der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Die Miteigentümer der Liegenschaft fassten mit 63,8 % Ja-Stimmen den (Umlauf-)Beschluss, den Verwaltungsvertrag mit der Beklagten zum 31. 12. 2007 zu kündigen. Das Ergebnis der Beschlussfassung erhielten die Wohnungseigentümer am 22. 9. 2007 bekanntgegeben. Noch vor Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist sprach die Klägerin mit Schreiben vom 26. 9. 2007 der Bekl... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Wie von der Klägerin schon mit Schriftsatz vom 27. 2. 2007 (ON 37) mitgeteilt, ging das Unternehmen der V***** T***** H***** GmbH & Co gemäß § 142 HGB auf die V***** T***** H***** GmbH über (Eintragung vom 6. 5. 2006 zu FN ***** bzw FN ***** des HG Wien). Im Falle einer solchen Gesamtrechtsnachfolge ist bei laufendem Verfahren die Parteibezeichnung auf den Namen der Rechtsnachfolgerin richtigzustellen (RIS-Justiz RS0039306). Gleichzeitig war die am 31. 12. 200... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte erwarb von der Klägerin einen mit 7.800 EUR ausgepreisten PKW und leistete vereinbarungsgemäß eine Barzahlung von 400 EUR. Darüber hinaus übergab er der Klägerin ein Leasingfahrzeug, dessen „Rückkaufwert" vom Leasinggeber mit 7.400 EUR bekannt gegeben worden war. Es wurde vereinbart, dass der Beklagte das Leasingfahrzeug vor Übergabe an die Klägerin von der Leasinggesellschaft ankaufen solle. Als sich nach Übergabe dieses Fahrzeugs an die Klägerin herausstel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch Czernich Hofstädter Guggenberger & Partner, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagten Parteien 1. H***** Baugesellschaft mbH & Co KG, und 2. H***** GmbH, beide **... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens bildet eine Honorarklage der Klägerin (deren Aktivlegitimation keinen Streitpunkt mehr bildet) für Leistungen im Zusammenhang mit einem von den Beklagten beabsichtigten Liegenschaftskauf in Slowenien zwecks anschließender Errichtung einer Hotelanlage. Zu diesem Zweck wurde der Rechtsvorgänger der Klägerin, Dr. Janko T***** jun. (im Folgenden kurz: Dr. T*****), über Anraten des damaligen Beklagtenvertreters deshalb ausgewählt und am 30. 12. 1994 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 Abs1 VIIaABGB §932 Abs2 VIIbABGB §932 Abs4 VIIbABGB §1155ABGB §1168
Rechtssatz: Der Übernehmer kann auch dann, wenn er dem Veräußerer keine Verbesserungsmöglichkeit eröffnet, sondern vielmehr die Sache selbst oder (im Regelfall) durch einen Dritten verbessern lässt, jedenfalls jene Kosten begehren, die der Veräußerer hätte aufwenden müssen, wenn ihm die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene „Chance zur zweiten Andienung" eingeräum... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger als Oldtimer-Liebhaber interessierte sich im Herbst 2002 für den Ankauf eines in einer Zeitung inserierten Jaguar E Coupé, der vom Beklagten privat zum Verkauf angeboten wurde. Am 9. 11. 2002 besichtigte der Kläger das Fahrzeug in Singen (Deutschland) und führte mit einem mit dem Beklagten befreundeten Mechaniker eine Probefahrt durch, bei der keine technischen Probleme auffielen. Dem Kläger wurde mitgeteilt, dass das Fahrzeug seit 1992 nicht mehr angemeldet... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §1166ABGB §1168ZPO §228
Rechtssatz: 1. Durch die vor Lieferung und Fälligkeit des Kaufpreises erklärte Ankündigung des Käufers, den Vertrag nicht erfüllen zu wollen, tritt keine Fälligkeit ein. In diesem Fall kann auch ohne darauf gerichteten Antrag ein positives Feststellungsurteil gefällt werden, wenn dieses zeitlich und umfangmäßig nicht über den Leistungsanspruch hinausgeht. 2. Bei einem unberechtigten Rücktritt eines Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte aus einem Kaufvertrag über eine Einbauküche den aushaftenden Kaufpreis von Euro 8.900,--. Sie habe sich zur Klagsführung genötigt gesehen, weil sich der Beklagte geweigert hätte, die Maße für die von ihm selbst gekauften Elektrogeräte bekannt zu geben. Der Beklagte habe der klagenden Partei mitgeteilt, dass er die Küche nur dann nehme, wenn die klagenden Partei zu einem weiteren Preisnachlass in Höhe von Euro 2.300,-- bereit sei, was... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §19WEG 2002 §20ABGB §1155ABGB §1168
Rechtssatz: § 1020 ABGB ist auf die Auflösung eines Verwaltungsvertrages nach dem WEG nicht anzuwenden. Das dem Geschäftsbesorger im Fall der Beendigung zustehende Entgelt bzw dessen Aufwandersatz ist unter analoger Anwendung des § 1155 ABGB bzw § 1168 ABGB zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 207/06m Entscheidungstext OGH 03.04.2007 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Hausverwalterin des Objekts W*****. Am 20. 5. 1994 wurde eine Hausverwalterkündigung ausgesprochen und gleichzeitig die Erstklägerin als neue Hausverwalterin bestellt. In den verbundenen Verfahren 3 Msch 67/94i und 3 Msch 68/94m, beide des BG Mödling, wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 25. 11. 1997, 5 Ob 2382/96x das Begehren auf Feststellung der Rechtswirksamkeit dieser Aufkündigung abgewiesen. Eine rechtswirksame Kündigung der V... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den erhobenen Amtshaftungsanspruch von 6.100,26 EUR sA ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und ließ die ordentliche Revision zunächst nicht zu. Mit Beschluss vom 28. 2. 2006 änderte es letzteren Ausspruch dahin ab, dass die ordentliche Revision doch zulässig sei, weil „das Berufungsgericht möglicherweise die Anleitungspflicht des § 182a ZPO in einem im Interesse der Rechtssicherheit wahrzunehmenden Maße zu wenig streng ausgelegt" habe.... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Die Bezeichnung der klagenden Partei war gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen auf den zu FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Firmenwortlaut zu berichtigen. Zu 2.): Die klagende Partei führte im Frühjahr 2000 im Auftrag der beklagten Gemeinde als „Rückbau der alten B 124-1.BA" bezeichnete Straßenbauarbeiten durch. Mit der Planung, Ausschreibung und örtlichen Bauüberwachung hatte die Beklagte den Nebenintervenienten betraut. In den „Allgemeinen Bestimmungen" der... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei DI Alexander R*****, vertreten durch Pflaum, Karlberger, Wiener, Opetnik, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte und widerklagende Partei Gemeinnützige ***... mehr lesen...
Begründung: Auf der Suche nach dem Hersteller eines Wintergartens erklärte der Kläger einer von der beklagten Partei zu ihm entsandten Person, dass jenes Unternehmen den Auftrag erhalten werde, welches die Bewilligung des Wintergartens bei der Baubehörde „durchbekomme". Er stellte zwei Beschreibungen samt Skizzen des von ihm gewünschten Wintergartens zur Verfügung, auf deren Grundlage die beklagte Partei ein Offert erstellte. In der Folge teilte die für die beklagte Partei handeln... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erbrachte für den Beklagten Werkleistungen, die nahezu (zu 98 %) beendet waren, aber infolge eines “Baustellenverbots” (bzw Rücktrittes vom Vertrag) durch den Beklagten, das nicht vor Ende August 1995 erfolgte, nicht völlig beendet werden konnten. Die Vorinstanzen gingen davon aus, dass die Entgeltforderung des Klägers fällig und nicht verjährt sei. Die am 16. 11. 1998 erhobene Klage sei rechtzeitig, weil die Verjährungsfrist frühestens mit Ablauf der im Vert... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten (eine ARGE) errichteten über Anweisung des Bauherrn nach einer Projektänderung über die Lage und die Größe des Bauwerks das für einen Fachmarkt bestimmte Objekt in einer Gemeinde in Niederösterreich. Für die Projektänderung lag keine Baubewilligung vor. Einer nachträglichen Baubewilligung standen zwar nicht die Bestimmungen der NÖ Bauordnung entgegen, wohl aber eine nach der Erteilung der Baubewilligung für das ursprüngliche Bauprojekt eingetretene Änderung... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die ord... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger wurden von der beklagten Partei mit einem Ziviltechniker-Werksvertrag vom 26. 5. 1991 (./A dem Ersturteil angeschlossen) mit Architektenleistungen (komplette Büroleistung und örtliche Bauaufsicht) für die innenseitige Renovierung und Modernisierung des Wr. Konzerthauses beauftragt. Dem ursprünglichen Konzept lag eine Kostenschätzung von rund S 125 Mio (einschließlich Architektenleistung S 142 Mio) zugrunde. Der Vertrag wurde vom damaligen Generalsekretär, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168ABGB §1168a
Rechtssatz: Da die gesetzlichen Regelungen über die Gefahrtragung beim Werkvertrag ("Sphärentheorie") grundsätzlich nicht auf zwingendem Recht beruhen, ist es den Vertragsparteien nicht verboten, andere Regelungen zu treffen; den Parteien steht es grundsätzlich frei, die gesetzliche Gefahrtragung abzubedingen; die Parteien können also vereinbaren, dass der Werkunternehmer auch dann, wenn die Vereitlung des Werks aus ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 1. 3. 1994 einen Agenturvertrag ab. Die Klägerin sollte für die Beklagte unter anderem Beratungsleistungen erbringen, Werbekonzeptionen für die Bewerbung der Marke der Beklagten in Österreich ausarbeiten und Dritte mit der Herstellung der von der Klägerin erarbeiteten Werbemittel beauftragen. Die Vertragslaufzeit betrug ein Jahr, beginnend mit dem 1. 3. 1994 und mit einem Vertragsende 28. 2. 1995. Der Vertrag verlängerte sich automatisch um ... mehr lesen...
Begründung: Am 17. 4. 1992 beauftragte die beklagte Partei den Historiker Prof. S***** mit der Verfassung einer Chronik "Geschichte der Stadt V*****", die anlässlich der 750 Jahrfeier der Stadt V***** im Jahr 1995 bis 1. 11. 1994 erstellt werden sollte. Die Beklagte lud den Kläger ein, die Produktion der Chronik zu übernehmen. Das darauf vom Kläger gemachte Anbot, die Chronik mit einer Auflage von 2000 Stück zu einem Preis von S 594.000,-- zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlegen, n... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung verliert der Werkunternehmer bei Misslingen des über konkrete Anweisungen des Werkbestellers (§ 1168a ABGB) errichteten Werkes seinen Entgeltanspruch dann nicht, wenn ihn keine Warnpflichtverletzung ( - auch die von der Revisionswerberin zitierte Literaturstelle, nämlich Reischauer in JBl 1990, 652, behandelt die Frage des Entgeltverlustes bei schuldhaftem Handeln des Unternehmers -) trifft (SZ 5... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Schwimmhallen-Entfeuchtungsanlage bestehend aus einer Kompakteinheit samt Warmwasserheizregister und Hygrostat und diversen Lüftungskanälen zu einem nicht näher aufgeschlüsselten Preis von insgesamt S 242.390 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer für ein Bauvorhaben in A*****. Nach dem schriftlichen Vertrag sollten die Lüftungskanäle binnen zwei bis drei Wochen, die Entfeuchtungsanlage bi... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von S 678.000 sA und die Verschaffung einer unwiderruflichen, unter Verzicht auf jede Einrede auf erste Aufforderung binnen 14 Tagen fälligen Bankgarantie eines inländischen Bankinstituts über S 2,462.000 sowie S 249.600 durch den Beklagten. Sie brachte vor, sie sei vom Beklagten mit Verträgen vom 6. 10. bzw 20. 11. 1997 mit der Durchführung von Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten in einem bestimmten Objekt beauftragt w... mehr lesen...