Norm
ABGB §1168Rechtssatz
Der Anspruch gemäß § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB ist kein durch die - zulässige - Kündigung des Bestellers neu entstandener gesetzlicher, sondern ein (allenfalls geminderter) verbliebener vertraglicher Werklohnanspruch. Der Kondiktionsanspruch des vorauszahlenden Bestellers reicht daher nur soweit, als das von ihm bereits bezahlte Entgelt den durch § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB modifizierten (geminderten) Entgeltanspruch des Werkunternehmers übersteigt. Dieser ist daher auch nicht gehalten, seinen Anspruch "nach § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB" aufrechnungsweise gegen den Rückzahlungsanspruch (auf das gesamte vorausgezahlte) Entgelt einzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00119:2021:RKO0000026Im RIS seit
11.08.2021Zuletzt aktualisiert am
13.08.2021