RS OGH 2021/6/10 22R68/21m

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Veröffentlicht am 10.06.2021
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Norm

ABGB §1168

Rechtssatz

Der Anspruch gemäß § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB ist kein durch die - zulässige - Kündigung des Bestellers neu entstandener gesetzlicher, sondern ein (allenfalls geminderter) verbliebener vertraglicher Werklohnanspruch. Der Kondiktionsanspruch des vorauszahlenden Bestellers reicht daher nur soweit, als das von ihm bereits bezahlte Entgelt den durch § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB modifizierten (geminderten) Entgeltanspruch des Werkunternehmers übersteigt. Dieser ist daher auch nicht gehalten, seinen Anspruch "nach § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB" aufrechnungsweise gegen den Rückzahlungsanspruch (auf das gesamte vorausgezahlte) Entgelt einzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00119:2021:RKO0000026

Im RIS seit

11.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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