Entscheidungsgründe: Zur Vermeidung von Unübersichtlichkeiten wird die Wiedergabe des bisherigen Verfahrensgangs auf jene Teile beschränkt, die zum Verständnis der Entscheidung erforderlich sind. Zahlreiche Streitpunkte wurden bereits durch die Entscheidungen der Vorinstanzen bzw das Unterbleiben entsprechender Rechtsmittelausführungen erledigt. Strittig verblieben sind lediglich die Fragen der von der Klägerin erklärten „Gegenaufrechnung“ sowie des Bestehens der vom Beklagten einge... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Beklagte war seit rund 30 Jahren Verwalterin der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Die Miteigentümer der Liegenschaft fassten mit 63,8 % Ja-Stimmen den (Umlauf-)Beschluss, den Verwaltungsvertrag mit der Beklagten zum 31. 12. 2007 zu kündigen. Das Ergebnis der Beschlussfassung erhielten die Wohnungseigentümer am 22. 9. 2007 bekanntgegeben. Noch vor Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist sprach die Klägerin mit Schreiben vom 26. 9. 2007 der Bekl... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte erwarb von der Klägerin einen mit 7.800 EUR ausgepreisten PKW und leistete vereinbarungsgemäß eine Barzahlung von 400 EUR. Darüber hinaus übergab er der Klägerin ein Leasingfahrzeug, dessen „Rückkaufwert" vom Leasinggeber mit 7.400 EUR bekannt gegeben worden war. Es wurde vereinbart, dass der Beklagte das Leasingfahrzeug vor Übergabe an die Klägerin von der Leasinggesellschaft ankaufen solle. Als sich nach Übergabe dieses Fahrzeugs an die Klägerin herausstel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten bis 31. 10. 2007 als Angestellter beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Dienstgeberkündigung. Der Tätigkeitsbereich des Klägers bestand darin, Inserate für zwei Zeitungen zu verkaufen. Punkt 2. des zwischen den Streitteilen am 3. 7. 2007 vereinbarten Dienstvertrages lautet unter der Überschrift „Entgelt" wie folgt: „2.1. Für seine Tätigkeit erhält der Dienstnehmer ein Brutto-Monats-Fixum von EUR 1.090,00, zahlbar 14 x p... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 Abs1 VIIaABGB §932 Abs2 VIIbABGB §932 Abs4 VIIbABGB §1155ABGB §1168
Rechtssatz: Der Übernehmer kann auch dann, wenn er dem Veräußerer keine Verbesserungsmöglichkeit eröffnet, sondern vielmehr die Sache selbst oder (im Regelfall) durch einen Dritten verbessern lässt, jedenfalls jene Kosten begehren, die der Veräußerer hätte aufwenden müssen, wenn ihm die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene „Chance zur zweiten Andienung" eingeräum... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger als Oldtimer-Liebhaber interessierte sich im Herbst 2002 für den Ankauf eines in einer Zeitung inserierten Jaguar E Coupé, der vom Beklagten privat zum Verkauf angeboten wurde. Am 9. 11. 2002 besichtigte der Kläger das Fahrzeug in Singen (Deutschland) und führte mit einem mit dem Beklagten befreundeten Mechaniker eine Probefahrt durch, bei der keine technischen Probleme auffielen. Dem Kläger wurde mitgeteilt, dass das Fahrzeug seit 1992 nicht mehr angemeldet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien führen neben dem vorliegenden Verfahren auch zu 4 Cga 119/05f des Erstgerichts einen (bei Schluss der Verhandlung erster Instanz noch nicht abgeschlossenen) Prozess, allerdings mit umgekehrten Parteirollen. Dort klagte der Beklagte die Klägerin (nach einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses) auf Zahlung einer (im vorliegenden Verfahren nicht näher erörterten) „Prämie" von 75.833,33 EUR brutto sA. Diesem Klagebegehren wurde im ersten Recht... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §19WEG 2002 §20ABGB §1155ABGB §1168
Rechtssatz: § 1020 ABGB ist auf die Auflösung eines Verwaltungsvertrages nach dem WEG nicht anzuwenden. Das dem Geschäftsbesorger im Fall der Beendigung zustehende Entgelt bzw dessen Aufwandersatz ist unter analoger Anwendung des § 1155 ABGB bzw § 1168 ABGB zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 207/06m Entscheidungstext OGH 03.04.2007 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Hausverwalterin des Objekts W*****. Am 20. 5. 1994 wurde eine Hausverwalterkündigung ausgesprochen und gleichzeitig die Erstklägerin als neue Hausverwalterin bestellt. In den verbundenen Verfahren 3 Msch 67/94i und 3 Msch 68/94m, beide des BG Mödling, wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 25. 11. 1997, 5 Ob 2382/96x das Begehren auf Feststellung der Rechtswirksamkeit dieser Aufkündigung abgewiesen. Eine rechtswirksame Kündigung der V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155Stmk KALG §38aStmk L-DBR §195
Rechtssatz: Zulagen, die von der tatsächlichen Dienstverrichtung abhängen (hier: Ambulanzgebühren, Ärztedienstzulagen und besondere Gebühren gemäß § 38a Stmk KALG und § 195 Stmk L-DBR) sind keine Gehaltsbestandteile und stehen bei Dienstfreistellung nur dann zu, wenn diese der Sphäre des Dienstgebers zuzuordnen ist. Entscheidungstexte 9 ObA... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war zunächst ab 8. 4. 1988 bei der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH als Assistenzarzt beschäftigt. Im Jahr 1996 erlitt er ein multiples Infarktgeschehen, das einen Krankenstand von ca 6 Monaten nach sich zog. Ab 1. 12. 1997 war der Kläger Landesvertragsbediensteter der Beklagten. In dieser Eigenschaft war er als Oberarzt weiterhin der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH zur Dienstleistung zugewiesen. Seit 4. 12. 2000 gehört der Kläger dem Kreis der b... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war einer der acht Direktionsbeauftragten der Beklagten für Österreich, wobei er ab 1. 8. 2002 für Tirol und Vorarlberg zuständig war. Die Aufgabe des Klägers bestand darin, Makler anzuwerben, damit diese die Produkte der Beklagten, bei denen es sich vor allem um Vorsorgeprodukte bzw Lebensversicherungen handelte, vertreiben. Der Kläger bezog neben einem Fixgehalt von 1.789,39 EUR brutto (14 mal jährlich) jeweils monatliche Zuschüsse in der Gesamthöhe von zule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1974 bei der beklagten Partei als Musiklehrer, zuletzt in der Verwendung eines Musikschuldirektors, beschäftigt. Wegen diverser Leiden befand er sich seit dem Jahr 2000 immer wieder im Krankenstand, zuletzt vom 2. 9. 2002 bis 10. 9. 2003. Am 12. 12. 2002 stellte er den Antrag beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit auf Feststellung seiner Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten. Mit Bescheid vom 27. 11. 2003 wurde der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 7. 1. 1983 bei der Beklagten beschäftigt. In seiner derzeitigen Planstelle als Qualitätszugschef begleitet er Fern- und Regionalzüge als Zugbegleiter und führt betriebliche und kundendienstliche Tätigkeiten, größenteils in fahrenden Zügen, aus. Am 4. 11. sowie vom 12. 11. bis 14. 11. 2003 fand wegen der geplante Eingriffe in die privatrechtlichen Dienstverträge der EisenbahnerInnen durch die von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwürfe un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 10. 2003 bis 13. 2. 2004 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung, nachdem der Kläger am 12. 2. 2004 die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. 8. 2004 erklärt hatte. Der Kläger begehrte zuletzt (AS 111) den Betrag von EUR 38.824 brutto samt gestaffelten Zinsen. Er brachte vor, unberechtigt entlassen worden zu sein. Überdies sei die Entlassung verfristet ausgesprochen worden. Gemäß ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Robert Ploteny als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Edith G*****, vertreten durch Dr. Andreas Löw, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz können in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger² § 503 Rz 3. Mit den Vorinstanzen ist daher davon auszugehen, dass der Kläger „begünstigter Behinderter" ist. Vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz können in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger² Paragraph 503,... mehr lesen...
Begründung: Bis 1993 war der seit 1964 bei der Sparkasse tätige Kläger Vorstandsdirektor einer Sparkasse. Als diese fusioniert wurde, wurde er Regionalleiter, später (1999) Hauptgeschäftsstellenleiter. Mit dem neuen Dienstvertrag sollte für den Kläger gehaltsmäßig keine Verschlechterung eintreten. Im Dienstvertrag findet sich ua folgende Regelung: "Punkt 2.2. Zu diesem Gehalt gebührt Ihnen eine pensionsanrechenbare Überstundenpauschale in Höhe von 17 Normalüberstunden und 10 Übers... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht gibt die Rechtsprechung richtig wieder, nach welcher der Arbeitnehmer bei unwirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (- hier behauptet: unberechtigte Entlassung(en) des Klägers aus einem durch vertraglichen Kündigungsschutz gesicherten Arbeitsverhältnis -) seinen Fortsetzungsanspruch (hier: durch Einklagen aushaftender Entgelte aus der Zeit nach der ausgesprochenen Entlassung) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Unternehmen der beklagten Partei bestand zunächst in der Rechtsform einer GmbH, deren Gründungsgesellschafter auch der Kläger war. Als sich nach dem Beitritt weiterer Gesellschafter die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft abzuzeichnen begann, wurde der Geschäftsführervertrag des Klägers für seine künftige Funktion als Vorstandsmitglied adaptiert und eine dreimonatige Frist zur Kündigung des Anstellungsvertrages vereinbart. Am 15. 4. 2002 wurde der Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155
Rechtssatz: Selbst bei vorsätzlicher Verhinderung der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber ist ein tatsächlich bezogenes Entgelt des Arbeitnehmers anzurechnen, es sei denn, das Vorgehen des Arbeitgebers sei missbräuchlich gewesen, was sich aber aus der Tatsache vorsätzlicher Verhinderung allein noch nicht zwangsläufig ergibt. Entscheidungstexte 9 ObA 115/03g Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 17. 5. 1989 bis 31. 5. 1994 bei der erstbeklagten Partei als Pilot, zuletzt im Rang eines Flugkapitäns, beschäftigt. Per 1. 6. 1994 ging sein Dienstverhältnis gemäß § 3 Abs 1 AVRAG auf die zweitbeklagte Partei über (9 ObA 97/02h). Der Kläger war vom 17. 5. 1989 bis 31. 5. 1994 bei der erstbeklagten Partei als Pilot, zuletzt im Rang eines Flugkapitäns, beschäftigt. Per 1. 6. 1994 ging sein Dienstverhältnis gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG auf di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Slobodan D*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Sabine Berger, Rechtsanwältin in Salzburg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 16. 2. 1993 bis zum 2. 3. 2002 als Versandarbeiter beschäftigt. Am 1. 2. 2002 wurde sein Arbeitsverhältnis per 2. 3. 2002 gekündigt. Mit Bescheid vom 1. 2. 2002 (dem Kläger zugestellt am 4. 2. 2002) stellte das Bundessozialamt Oberösterreich auf Grund eines am 16. 11. 2001 eingelangten Antrags des Klägers fest, dass dieser seit 16. 11. 2001 zum Kreis der begünstigten Behinderten gehört. Der Kläger war nach einem 1996 erlittenen Band... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155AngG §12
Rechtssatz: Wurde der Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber ausdrücklich die Reisetätigkeit (Begleitung des Orchesters auf Reisen) samt damit verbundenen administrativen Belangen vorbehalten, so darf der Arbeitgeber dieses Aufgabengebiet nicht einseitig reduzuieren, wenn mit der Reisetätigkeit bedeutende Gehaltsbestandteile verbunden sind. Wird die Arbeitnehmerin während der Kündigungsfrist nach der Karenz diesntfreigestellt, ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin war bei der beklagten Partei seit 18.9.1989 als (philharmonische) Reisesekretärin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete nach Mutterschutz und drei Karenzen der Klägerin vom 7.11.1994 (mit Unterbrechung am 9.12.1996) bis inklusive 1.1.2001 durch Dienstgeberkündigung vom 2.1.2001 (mit gleichzeitiger Dienstfreistellung) mit 30.6.2001. Im ersten Halbjahr 2001 gab es bei der beklagten Partei 25 bis 30 Reisetage, wobei ein Reisetag mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der Klägerin ab 7. 1. 1969 als Angestellter beschäftigt. Er wurde am 26. 1. 1994 zum 30. 6. 1994 von der Klägerin gekündigt. Dagegen erhob er beim Arbeits- und Sozialgericht Wien zu 24 Cga 199/94y eine Klage auf Feststellung, dass das Dienstverhältnis zwischen den Streitteilen aufrecht fortbestehe. Das dazu erhobene Eventualbegehren lautete auf Feststellung, dass das Dienstverhältnis des Klägers zur Beklagten vom 7. 1. 1969 bis zum Betriebsü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte im Vorverfahren, dessen Wiederaufnahme er nunmehr begehrt, vor, er sei im Jahre 1990 als begünstigter Behinderter nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bei der Beklagten beschäftigt gewesen. Diese habe versucht, das Arbeitsverhältnis zum 16. 11. 1990 aufzukündigen, ohne zuvor die notwendige Zustimmung des Landesinvalidenamtes eingeholt zu haben. Das Arbeitsverhältnis sei nach wie vor aufrecht. Die Beklagte schulde dem Kläger daher die monatli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit "Ausbildungsvertrag" vom 17. 4. 1996 mit Wirkung vom 1. 4. 1996 im Krankenhaus der Beklagten zum Zweck der Ausbildung zum praktischen Arzt angestellt. Seine Ausbildung sollte - unter Berücksichtigung einer fünfmonatigen Tätigkeit in einer Lehrpraxis - mit 31. 10. 1998 enden. Als sich nachträglich herausstellte, dass nur drei Monate dieser Lehrpraxis angerechnet werden konnten, wurde das Ende des Ausbildungsverhältnisses einvernehmlich mit 31... mehr lesen...