Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Wie der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, schränken kollektivvertragliche Bestimmungen, die für den Fall der Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeiter während eines bestimmten Zeitraumes de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1157ABGB §1158 IABGB §1159cABGB 1164 Abs13.ABGBTeilNov §151GewO 1859 §77KollV für das Maler -, Anstreicher -, Lackierer -, Schilderhersteller -, Vergolder - und Staffierer - und Industriemalergewerbe allg
Rechtssatz: Die Kollektivvertragsparteien sind zwar gemäß § 77 GewO in der Festsetzung der beiderseitigen Kündigungsfrist für gewerbliche Hilfsarbeiter frei, haben aber das einseitig zwingende Fristengleichheitsgebot... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 2.Jänner 1990 bis 21.Juni 1991 als Maler mit einem Stundenlohn von 90,05 S beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war vom 15.Dezember 1990 bis 22.Jänner 1991 ausgesetzt. Es endete durch eine vom Kläger ausgesprochene Kündigung. Die aliquote Weihnachtsremuneration von 6.516 S wurde dem Kläger nicht ausgezahlt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das Maler-, Anstreicher-, Lackierer-, Schilderhersteller... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1158 IABGB §1159ABGB §1164KollV für die Blumenbinder und - händler Österreichs §13 Z5
Rechtssatz: § 13 Z 5 des KollV beschränkt das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise: Den nachteiligen Folgen, die mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Dezember für den Arbeitnehmer vorgesehen sind, steht nämlich keinerlei (günstigeres) Äquivalent gegenüber. Die Bestimmung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1447 JbAngG §17 VI
Rechtssatz: Der Einwand der Unmöglichkeit der Erfüllung des höchstpersönlichen Naturalanspruches auf Dienstfreistellung infolge zu kurzer Dauer des Dienstverhältnisses steht nicht dem Anspruch auf Urlaubsentgelt entgegen, das gemäß § 1154 Abs 3 ABGB mit der Beendigung des Dienstverhältnisses fällig wird. Entscheidungstexte 4 Ob 7/77 Entsc... mehr lesen...