Entscheidungen zu § 1154 Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2006/6/7 9ObA1/06x

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 29. 1. 2003 bei der Beklagten als Kartonagearbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde von der Beklagten zum 24. 9. 2004 gekündigt. Die am 10. 9. 2004 verfasste und zur Post gegebene schriftliche Kündigung wurde dem Kläger am 13. 9. 2004 zugestellt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das Papier und Pappe verarbeitende Gewerbe anwendbar, nach dessen § 16 Z 3 die Kündigungsfrist für den Kläger 2 Wochen beträgt. Auf da... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.06.2006

TE OGH 2004/7/7 9ObA25/04y

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 19. 10. 1995 bei der beklagten Partei als Ladnerin beschäftigt. Die Arbeitswoche währte jeweils bis Samstag. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe anzuwenden. Die beklagte Partei gab am 24. 4. 2002 ein Schreiben zur Post, mit welchem das Arbeitsverhältnis zum 27. April 2002 gelöst werden sollte. Das Kündigungsschreiben kam der Klägerin jedoch erst am Montag, den 29. 4. 2002 zu. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.2004

TE OGH 2003/12/16 5Ob114/03f

Begründung: Der Beklagte war bis zum 29. 2. 2000 Pächter der S***** Tankstelle, *****. Verpächterin dieser Tankstelle ist die O***** AG. Seit 1. 3. 2000 ist die Klägerin aufgrund eines neuen mit der O***** AG abgeschlossenen Pachtvertrages Pächterin dieser Tankstelle. Bei Übergabe des Pachtgegenstandes wurde eine Standkontrolle gemacht, d.h. der Peilstand der Mineralöltankstelle ermittelt, wobei das Ergebnis dieser Ermittlung vom Verpächter, vom früheren und vom neuen Pächter unte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.12.2003

TE OGH 1997/1/30 8ObA2252/96a

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Entscheidung | OGH | 30.01.1997

TE OGH 1992/11/11 9ObA263/92

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Wie der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, schränken kollektivvertragliche Bestimmungen, die für den Fall der Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeiter während eines bestimmten Zeitraumes de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.11.1992

TE OGH 1992/9/2 9ObA154/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 2.Jänner 1990 bis 21.Juni 1991 als Maler mit einem Stundenlohn von 90,05 S beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war vom 15.Dezember 1990 bis 22.Jänner 1991 ausgesetzt. Es endete durch eine vom Kläger ausgesprochene Kündigung. Die aliquote Weihnachtsremuneration von 6.516 S wurde dem Kläger nicht ausgezahlt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das Maler-, Anstreicher-, Lackierer-, Schilderhersteller... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1992

RS OGH 1992/9/2 9ObA154/92, 9ObA263/92, 8ObA2252/96a, 5Ob114/03f, 9ObA25/04y, 9ObA1/06x

Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1157ABGB §1158 IABGB §1159cABGB 1164 Abs13.ABGBTeilNov §151GewO 1859 §77KollV für das Maler -, Anstreicher -, Lackierer -, Schilderhersteller -, Vergolder - und Staffierer - und Industriemalergewerbe allg
Rechtssatz: Die Kollektivvertragsparteien sind zwar gemäß § 77 GewO in der Festsetzung der beiderseitigen Kündigungsfrist für gewerbliche Hilfsarbeiter frei, haben aber das einseitig zwingende Fristengleichheitsgebot... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1992

RS OGH 1990/11/7 9ObA275/90, 9ObA154/92

Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1158 IABGB §1159ABGB §1164KollV für die Blumenbinder und - händler Österreichs §13 Z5
Rechtssatz: § 13 Z 5 des KollV beschränkt das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise: Den nachteiligen Folgen, die mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Dezember für den Arbeitnehmer vorgesehen sind, steht nämlich keinerlei (günstigeres) Äquivalent gegenüber. Die Bestimmung ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1990

RS OGH 1977/3/22 4Ob7/77

Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1447 JbAngG §17 VI
Rechtssatz: Der Einwand der Unmöglichkeit der Erfüllung des höchstpersönlichen Naturalanspruches auf Dienstfreistellung infolge zu kurzer Dauer des Dienstverhältnisses steht nicht dem Anspruch auf Urlaubsentgelt entgegen, das gemäß § 1154 Abs 3 ABGB mit der Beendigung des Dienstverhältnisses fällig wird. Entscheidungstexte 4 Ob 7/77 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1977

Entscheidungen 1-9 von 9