Norm
ABGB §1154 Abs3Rechtssatz
Der Einwand der Unmöglichkeit der Erfüllung des höchstpersönlichen Naturalanspruches auf Dienstfreistellung infolge zu kurzer Dauer des Dienstverhältnisses steht nicht dem Anspruch auf Urlaubsentgelt entgegen, das gemäß § 1154 Abs 3 ABGB mit der Beendigung des Dienstverhältnisses fällig wird.Der Einwand der Unmöglichkeit der Erfüllung des höchstpersönlichen Naturalanspruches auf Dienstfreistellung infolge zu kurzer Dauer des Dienstverhältnisses steht nicht dem Anspruch auf Urlaubsentgelt entgegen, das gemäß Paragraph 1154, Absatz 3, ABGB mit der Beendigung des Dienstverhältnisses fällig wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Urlaubsgesetz, Urlaub, Entschädigung, Urlaubsentschädigung, Entgelt, Angestellte, Auflösung, Ende, FreistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028170Dokumentnummer
JJR_19770322_OGH0002_0040OB00007_7700000_003