Norm: ABGB §1036ABGB §1037ABGB §1097
Rechtssatz: Der Ersatzanspruch für notwendige Aufwendungen (§ 1036 ABGB) ist gegen den Vermieter geltend zu machen, der im Zeitpunkt der Aufwendung Vermieter ist; hingegen ist bei einem Ersatzbegehren für einen nützlichen Aufwand (§ 1037 ABGB) derjenige passiv legitimiert, der zum Zeitpunkt der Rückstellung des Mietgegenstandes Vermieter ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1037ZPO §17 A
Rechtssatz: Die Streitverkündung dient im Zusammenhang des § 1037 ABGB dazu, den als Schuldner eines Ersatzanspruchs in Frage Kommenden darauf aufmerksam zu machen, dass der Anspruchsteller als Partei eines anhängigen Verfahrens beabsichtigt, dieses Verfahren auch im Interesse des Ersatzpflichtigen zu führen, also dort nicht nur seine eigenen, sondern auch die fremden Interessen zu verfolgen. Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1037ZPO §17 A
Rechtssatz: Die bloße Kenntnis des Rückgriffschuldners von der Existenz des Vorprozesses (auf welchem Wege immer) erfüllt diese Voraussetzungen noch nicht, weil aus der Kenntnis dieses objektiven Umstands allein das subjektive Element der Absicht, in fremdem Interesse tätig zu werden, noch nicht hervorgeht. Dem Rückgriffsschuldner muss vielmehr eine Dispositionsmöglichkeit eröffnet werden, sich entweder selbst am Verfa... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1037ABGB §1041 A6ABGB §1041 B5
Rechtssatz: Der dem Vorprozess über Aufforderung als Nebenintervenient beigetretene solidarisch Mitverpflichtete ist hinsichtlich des Verzögerungsschadens und der von der ersatzpflichtigen Hauptpartei bezahlten Prozesskosten des Gegners gemäß § 1041 ABGB entsprechend dem beide Solidarschuldner treffenden Handlungsanteil regresspflichtig. Annähernd gleichen Prozessaufwand vorausgesetzt, haben H... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1037ABGB §1302 AZPO §21
Rechtssatz: Ein Solidarschuldner hat die Kosten eines Vorprozesses und einen Verzögerungsschaden ab Zustellung der Streitverkündigung anteilig zu tragen, wenn er sich trotz Streitverkündigung nicht am Prozess zwischen dem Gläubiger und dem in Anspruch genommenen Solidarschuldner beteiligte. Die Zustellung einer vom belangten Solidarschuldner gegen den weiteren Solidarschuldner erhobenen Klage, mit de... mehr lesen...