Entscheidungen zu § 1026 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE OGH 1999/6/7 8Ob280/98d

Begründung: Die Rekurswerberin meldete am 25. 8. 1993 im Konkurs eine Forderung von S 1,430.082,47 und am 26. 8. 1993 eine Wechselforderung von S 200.000 an, die in der allgemeinen Prüfungstagsatzung am 9. 9. 1993 vom Masseverwalter und von der Gemeinschuldnerin bestritten wurden. In der Folge zog der Masseverwalter die Bestreitung hinsichtlich eines Betrages von S 967.591,50 zurück und anerkannte einen weiteren Betrag von S 205.664,66; die Forderung von S 200.000,-- blieb be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.06.1999

TE OGH 1999/5/27 8Ob281/98a

Begründung: Die Rekurswerberin meldete am 25. 8. 1993 im Konkurs eine Forderung an, die in der allgemeinen Prüfungstagsatzung am 9. 9. 1993 vom Masseverwalter und von der Gemeinschuldnerin bestritten wurde. Ungeachtet dieser Tatsache erteilte die Konkursgläubigerin in der Folge ihre Zustimmung zur Aufhebung des Konkurses gemäß § 167 KO. Mit Beschluß vom 26. 1. 1998 wurde der Konkurs aufgehoben. Gegen diesen Beschluß erhob die Konkursgläubigerin Rekurs und brachte am 11. 2. 19... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1999

TE OGH 1997/10/28 4Ob276/97k

Entscheidungsgründe: Am 16.6.1995 suchten Helmut und Karin H***** das Reisebüro der Veronika G***** auf, um einen Urlaubsaufenthalt in Marmaris/Türkei zu buchen. Sie wählten aus einem Katalog der Beklagten ein Angebot aus. Aus der von Helmut H***** unterfertigten Reiseanmeldung gingen das Urlaubsziel, die Urlaubszeit und auch der Preis hervor; als Reiseveranstalter schien die Beklagte auf. Veronika G***** erklärte, der gesamte Betrag müsse ihr am 19.6.1995 gezahlt werden. Helm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.10.1997

RS OGH 1997/10/28 4Ob276/97k

Norm: ABGB §1025 ABGB §1026 ABGB § 1025 heute ABGB § 1025 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1026 heute ABGB § 1026 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.10.1997

RS OGH 1997/10/28 4Ob276/97k

Norm: ABGB §1026 ABGB § 1026 heute ABGB § 1026 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: § 1026 ABGB liegt eine Bewertung der Interessen von Machtgeber und Drittem zugrunde. Ist die Konkurseröffnung unverschuldeter Weise keinem von beiden bekannt, so sind die Interessen des Dritten in der Re... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.10.1997

RS OGH 2019/3/28 4Ob276/97k, 8Ob281/98a, 8Ob280/98d, 2Ob175/18a

Norm: ABGB §1026 IO §3 Abs2KO §3 Abs2 ABGB § 1026 heute ABGB § 1026 gültig ab 01.01.1812 IO § 3 heute IO § 3 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.10.1997

RS OGH 1998/2/25 3Ob580/87, 9ObA45/98b

Norm: ABGB §1026 ABGB § 1026 heute ABGB § 1026 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Hat der Machtgeber einmal wirksam eine Vollmacht erteilt und dies auch nach außen kundgegeben, dann muß er die Bevollmächtigung solange gegen sich gelten lassen, bis er den dadurch geschaffenen äußeren Tat... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1988

RS OGH 1998/2/25 3Ob580/87, 9ObA45/98b

Norm: ABGB §1026 ABGB § 1026 heute ABGB § 1026 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Die Beweislast dafür, daß dem Dritten die Aufhebung der Vollmacht ohne sein Verschulden unbekannt war, trifft den Vertretenen. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1987

RS OGH 1981/11/17 7Ob620/80, 7Ob608/80, 8Ob534/80, 5Ob621/80

Norm: ABGB §1026 ABGB § 1026 heute ABGB § 1026 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: § 1026 ABGB ist zugunsten dessen nicht anzuwenden, der schon die Vollmacht nicht kannte. Paragraph 1026, ABGB ist zugunsten dessen nicht anzuwenden, der schon die Vollmacht nicht kannte. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1980

RS OGH 1962/9/12 6Ob202/62

Norm: ABGB §1026 HGB §55 ABGB § 1026 heute ABGB § 1026 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Der Widerruf der Inkassoberechtigung des Vertreters muß dem Schuldner in Form einer eindeutigen Erklärung bekanntgegeben werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1962

RS OGH 1997/10/28 1Ob167/28, 4Ob276/97k

Norm: ABGB §1026 ABGB § 1026 heute ABGB § 1026 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Zur Auslegung des § 1026 ABGB. Das Wort "auch" zu Anfang des § 1026 ABGB läßt schließen, daß die festgesetzte Wirkung (Aufhebung der Vollmacht bei Handlungsunfähigkeit, Widerruf und Tod des Gewalthabers) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1928

Entscheidungen 1-11 von 11