RS OGH 1997/10/28 4Ob276/97k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1997
beobachten
merken

Norm

ABGB §1025
ABGB §1026

Rechtssatz

Während § 1025 ABGB Beendigungsarten nennt, die eine Fortsetzungspflicht sachlich geboten erscheinen lassen, fehlt jede Rechtfertigung, auch den durch § 1026 ABGB verfügten Gutglaubensschutz Dritter auf diese Fälle zu beschränken. Ihre Interessen sind unabhängig davon schützenswert, ob dem Machtgeber aus der plötzlichen Beendigung von Auftrag oder Vollmacht ein Nachteil droht, der durch die Fortsetzungspflicht abgewendet werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108793

Dokumentnummer

JJR_19971028_OGH0002_0040OB00276_97K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten