RS Vwgh 2016/6/28 2013/17/0574

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Veröffentlicht am 28.06.2016
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Beim Kreditkauf geht nach § 1063 ABGB das Eigentum grundsätzlich bereits mit der Übergabe und vor der Bezahlung des Kaufpreises vom Verkäufer auf den Käufer über (vgl OGH RIS-Justiz RS0107162 (T3), RS0020678), ein allfälliger Eigentumsvorbehalt bedarf zu seiner Gültigkeit einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung (vgl OGH RIS-Justiz RS0054266 (T2); zum Ganzen auch OGH vom 11. August 2015, 4 Ob 235/14h).Beim Kreditkauf geht nach Paragraph 1063, ABGB das Eigentum grundsätzlich bereits mit der Übergabe und vor der Bezahlung des Kaufpreises vom Verkäufer auf den Käufer über vergleiche OGH RIS-Justiz RS0107162 (T3), RS0020678), ein allfälliger Eigentumsvorbehalt bedarf zu seiner Gültigkeit einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung vergleiche OGH RIS-Justiz RS0054266 (T2); zum Ganzen auch OGH vom 11. August 2015, 4 Ob 235/14h).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:2013170574.X04

Im RIS seit

20.07.2016

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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