Norm
ABGB §863 ARechtssatz
Zumindest im Fall des Kreditkaufs ist der einseitig erklärte Eigentumsvorbehalt nicht nur obligationswidrig, sondern prinzipiell auch sachenrechtlich wirkungslos (unter Eingehen auf die Lehrmeinungen von Aicher, Hoyer und Koziol/Welser).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107162Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.09.2015