Norm
KSchG §31e Abs3Rechtssatz
Bei der Prüfung, ob die „Erheblichkeitsschwelle" überschritten wurde und ein Anspruch auf angemessenen Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude besteht, ist infolge der unterschiedlichen Zielsetzungen von Gewährleistung und Schadenersatz nicht bloß auf die (hypothetische) Preisminderung abzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125305Im RIS seit
18.10.2009Zuletzt aktualisiert am
01.09.2010