Norm
MedienG §6Rechtssatz
Das Unterhalten einer ehewidrigen Beziehung stellt den Vorwurf eines unehrenhaften oder gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens im Sinn des § 111 Abs 1 StGB dar.Das Unterhalten einer ehewidrigen Beziehung stellt den Vorwurf eines unehrenhaften oder gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens im Sinn des Paragraph 111, Absatz eins, StGB dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125318Im RIS seit
18.09.2009Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016