Norm
MRK Art8 I2Rechtssatz
Es gibt auf internationaler Ebene keinen Konsens bezüglich der Regulierung von In-vitro-Fertilisation oder der Verwendung von Embryonen, die zu diesem Zweck geschaffen wurden. Auch hinsichtlich des Zeitpunkts, bis zu dem die Zustimmung zur Verwendung genetischen Materials von einer der beteiligten Personen widerrufen werden kann, existieren keine einheitlichen Regelungen. Da die In-vitro-Fertilisation vor dem Hintergrund rascher medizinischer und wissenschaftlicher Entwicklungen sensible moralische und ethische Fragen aufwirft und diese Gebiete betreffen, auf denen zwischen den Mitgliedstaaten kein eindeutiger Konsens besteht, muss dem belangten Staat ein weiter Ermessensspielraum zugestanden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2006:RS0125432Im RIS seit
06.04.2006Zuletzt aktualisiert am
02.12.2020