Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Gewährt ein Telekommunikationsunternehmen seinen Kunden Gutschriften für die Entgegennahme bestimmter Telefongespräche, verstößt es weder gegen die Kündigungsmöglichkeit nach § 25 Abs 3 TKG noch gegen § 879 Abs 3 ABGB, wenn das Vertragsverhältnis endet, bevor die gesamte Gutschrift verbraucht ist, selbst wenn der Kunde keine Auszahlung des Restguthabens verlangen kann.Gewährt ein Telekommunikationsunternehmen seinen Kunden Gutschriften für die Entgegennahme bestimmter Telefongespräche, verstößt es weder gegen die Kündigungsmöglichkeit nach Paragraph 25, Absatz 3, TKG noch gegen Paragraph 879, Absatz 3, ABGB, wenn das Vertragsverhältnis endet, bevor die gesamte Gutschrift verbraucht ist, selbst wenn der Kunde keine Auszahlung des Restguthabens verlangen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131571Im RIS seit
05.09.2017Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019