Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Die Klausel in den AGB eines KfZ-Leasinggebers „Der Mieter trägt alle Abgaben, Gebühren, Versicherungen, Steuern sowie Service- und Reparaturkosten, die während der Laufzeit des Mietvertrages anfallen" ist nicht intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG und auch nicht unter dem Blickwinkel des § 9 KSchG zu beanstanden.Die Klausel in den AGB eines KfZ-Leasinggebers „Der Mieter trägt alle Abgaben, Gebühren, Versicherungen, Steuern sowie Service- und Reparaturkosten, die während der Laufzeit des Mietvertrages anfallen" ist nicht intransparent im Sinn des Paragraph 6, Absatz 3, KSchG und auch nicht unter dem Blickwinkel des Paragraph 9, KSchG zu beanstanden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125205Im RIS seit
12.06.2009Zuletzt aktualisiert am
27.02.2018