Rechtssatz
Mangels Gefahrenzusammenhangs haftet der Halter nach § 1 EKHG nicht für Schäden, die sich aus einer nicht durch den Fahrbetrieb verursachten Selbstentzündung eines Kraftfahrzeugs ergeben.Mangels Gefahrenzusammenhangs haftet der Halter nach Paragraph eins, EKHG nicht für Schäden, die sich aus einer nicht durch den Fahrbetrieb verursachten Selbstentzündung eines Kraftfahrzeugs ergeben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Gefährdungszusammenhang, maschinentechnischer AnsatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131247Im RIS seit
21.03.2017Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021