Norm
ZPO §483 Abs3Rechtssatz
Die Zurückziehung eines Widerspruchs gegen eine Marke während des Rekursverfahrens ist vom Rekursgericht zur Kenntnis zu nehmen. Die angefochtene Entscheidung des Patentamts über den Widerspruch wird wirkungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2014:RW0000803Im RIS seit
25.09.2014Zuletzt aktualisiert am
04.02.2022