Norm
ABGB §16Rechtssatz
Das auf engen verwandtschaftlichen Beziehungen beruhende Eltern-Kind-Verhältnis begründet ein von der Rechtsordnung anerkanntes lebenslanges Rechtsverhältnis, in dessen Schutzbereich auch das durch § 16 ABGB, Art 8 EMRK geschützte Streben nach gegenseitigem persönlichen Kontakt und Zugang fällt. Das Zugangsrecht eines erwachsenen Kindes zu einem Elternteil ist zwar auch von Dritten zu respektieren, kann aber nur in Ausnahmefällen Dritten gegenüber gerichtlich erzwungen werden.Das auf engen verwandtschaftlichen Beziehungen beruhende Eltern-Kind-Verhältnis begründet ein von der Rechtsordnung anerkanntes lebenslanges Rechtsverhältnis, in dessen Schutzbereich auch das durch Paragraph 16, ABGB, Artikel 8, EMRK geschützte Streben nach gegenseitigem persönlichen Kontakt und Zugang fällt. Das Zugangsrecht eines erwachsenen Kindes zu einem Elternteil ist zwar auch von Dritten zu respektieren, kann aber nur in Ausnahmefällen Dritten gegenüber gerichtlich erzwungen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125603Im RIS seit
15.01.2010Zuletzt aktualisiert am
27.12.2023