Norm
BTVG §10Rechtssatz
Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach § 1052 ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß Paragraph 10, BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach Paragraph 1052, ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129938Im RIS seit
12.03.2015Zuletzt aktualisiert am
16.05.2024