RS OGH 2024/4/4 4Ob128/23m

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Veröffentlicht am 04.04.2024
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Rechtssatz

Das Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers nach § 1052 ABGB in Hinblick auf einen Ratenplan nach § 10 BTVG kann sich auch auf frühere als die letzte der Raten erstrecken.Das Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers nach Paragraph 1052, ABGB in Hinblick auf einen Ratenplan nach Paragraph 10, BTVG kann sich auch auf frühere als die letzte der Raten erstrecken.

Entscheidungstexte

  • RS0134756">4 Ob 128/23m
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 04.04.2024 4 Ob 128/23m
    Die Zahlung entsprechend einem Ratenplan ist zwar an das Zug-um-Zug-Prinzip angelehnt, aber dennoch stehen die einzelnen Leistungen nicht in funktionellem Synallagma zu den Raten. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134756

Im RIS seit

14.05.2024

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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