RS OGH 2024/4/26 6Ob56/16b; 6Ob141/16b; 6Ob101/18y; 5Ob207/18d; 5Ob99/23d; 4Ob145/23m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2024
beobachten
merken

Rechtssatz

Der Inhalt von Satz 3 des § 37 Abs 4 WEG 2002 ist als gesetzlich typisierte Gewährleistungspflicht zu betrachten. Der Wohnungseigentumsbewerber soll vor der nicht ausreichenden Berücksichtigung der anstehenden Kosten für Erhaltungsmaßnahmen bewahrt werden.Der Inhalt von Satz 3 des Paragraph 37, Absatz 4, WEG 2002 ist als gesetzlich typisierte Gewährleistungspflicht zu betrachten. Der Wohnungseigentumsbewerber soll vor der nicht ausreichenden Berücksichtigung der anstehenden Kosten für Erhaltungsmaßnahmen bewahrt werden.

Entscheidungstexte

  • RS0130865">6 Ob 56/16b
    Entscheidungstext OGH 26.04.2016 6 Ob 56/16b
    Veröff: SZ 2016/47
  • RS0130865">6 Ob 141/16b
    Entscheidungstext OGH 30.08.2016 6 Ob 141/16b
    Vgl; Beisatz: Der Terminus „Erhaltungsarbeit“ in § 37 Abs 4 WEG ist im Sinn des § 28 Abs 1 Z 1 WEG und damit im Einklang mit § 3 Abs 1 und 2 MRG auszulegen. Der Begriff der „absehbaren Zeit“ wird mit zehn Jahren konkretisiert. Damit ist der notwendige Inhalt eines Gutachtens nach § 37 Abs 4 WEG im Wesentlichen vorgegeben. (T1)
  • RS0130865">6 Ob 101/18y
    Entscheidungstext OGH 28.06.2018 6 Ob 101/18y
    Beisatz wie T1 nur: Der Terminus „Erhaltungsarbeit“ in § 37 Abs 4 WEG ist im Sinn des § 28 Abs 1 Z 1 WEG und damit im Einklang mit § 3 Abs 1 und 2 MRG auszulegen. (T2)
  • RS0130865">5 Ob 207/18d
    Entscheidungstext OGH 17.01.2019 5 Ob 207/18d
  • RS0130865">5 Ob 99/23d
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 13.11.2023 5 Ob 99/23d
  • RS0130865">4 Ob 145/23m
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.04.2024 4 Ob 145/23m

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130865

Im RIS seit

30.08.2016

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten