RS OGH 2024/4/26 6Ob56/16b; 6Ob141/16b; 6Ob101/18y; 5Ob207/18d; 5Ob99/23d; 4Ob145/23m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2024
beobachten
merken

Rechtssatz

Der Inhalt von Satz 3 des § 37 Abs 4 WEG 2002 ist als gesetzlich typisierte Gewährleistungspflicht zu betrachten. Der Wohnungseigentumsbewerber soll vor der nicht ausreichenden Berücksichtigung der anstehenden Kosten für Erhaltungsmaßnahmen bewahrt werden.Der Inhalt von Satz 3 des Paragraph 37, Absatz 4, WEG 2002 ist als gesetzlich typisierte Gewährleistungspflicht zu betrachten. Der Wohnungseigentumsbewerber soll vor der nicht ausreichenden Berücksichtigung der anstehenden Kosten für Erhaltungsmaßnahmen bewahrt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130865

Im RIS seit

30.08.2016

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten