Norm
SMG §27 Abs1 Z1 BRechtssatz
§ 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG ist bei einem an den Erwerb und Besitz anschließenden, mit von vornherein bestehenden Additionsvorsatz vorgenommenen Überlassen derselben Substanz an andere nach Überschreiten der Grenzmenge und damit ab Tatbestandsmäßigkeit iSd § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG subsidiär zum bereits verwirklichten Verbrechen des Suchtgifthandels.Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer eins, erster und zweiter Fall SMG ist bei einem an den Erwerb und Besitz anschließenden, mit von vornherein bestehenden Additionsvorsatz vorgenommenen Überlassen derselben Substanz an andere nach Überschreiten der Grenzmenge und damit ab Tatbestandsmäßigkeit iSd Paragraph 28 a, Absatz eins, fünfter Fall SMG subsidiär zum bereits verwirklichten Verbrechen des Suchtgifthandels.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126213Im RIS seit
29.10.2010Zuletzt aktualisiert am
18.03.2025