Norm
StGB §29Rechtssatz
Fällt bei einer Subsumtionseinheit nach § 29 StGB eine oder mehrere Taten oder eine oder mehrere Subsumtionsteile fort, wird die Subsumtionseinheit (mit?)aufgehoben.Fällt bei einer Subsumtionseinheit nach Paragraph 29, StGB eine oder mehrere Taten oder eine oder mehrere Subsumtionsteile fort, wird die Subsumtionseinheit (mit?)aufgehoben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133589Im RIS seit
25.05.2021Zuletzt aktualisiert am
01.04.2025