RS OGH 2025/3/6 5Ob226/14t; 5Ob216/15y; 5Ob154/16g; 5Ob44/17g; 5Ob7/18t; 5Ob16/18s; 5Ob160/18t; 5Ob2

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Veröffentlicht am 06.03.2025
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Norm

WEG §24 Abs6

Rechtssatz

Mehrheitsbeschlüsse können und dürfen nur Maßnahmen der Verwaltung zum Gegenstand haben. Deshalb sind auch Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft wegen Kompetenzüberschreitung anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130070

Im RIS seit

30.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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