Norm
WEG §24 Abs6Rechtssatz
Mehrheitsbeschlüsse können und dürfen nur Maßnahmen der Verwaltung zum Gegenstand haben. Deshalb sind auch Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft wegen Kompetenzüberschreitung anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130070Im RIS seit
30.06.2015Zuletzt aktualisiert am
15.04.2025