Norm
StPO §262Rechtssatz
Zur Darstellung des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Abs 1 Z 8 StPO bedarf es bei einer zu Gunsten des Beschwerdeführers erfolgten Abweichung zwischen den dem Schuldspruch und dem Anklagetenor zu Grunde liegenden, einander überdeckenden Tatbildern eines Vorbringens, das plausibel macht, dass der Beschwerdeführer mit Blick auf den veränderten rechtlichen Gesichtspunkt eine andere Verteidigungsstrategie gewählt hätte.Zur Darstellung des Nichtigkeitsgrundes des Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 8, StPO bedarf es bei einer zu Gunsten des Beschwerdeführers erfolgten Abweichung zwischen den dem Schuldspruch und dem Anklagetenor zu Grunde liegenden, einander überdeckenden Tatbildern eines Vorbringens, das plausibel macht, dass der Beschwerdeführer mit Blick auf den veränderten rechtlichen Gesichtspunkt eine andere Verteidigungsstrategie gewählt hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126786Im RIS seit
17.06.2011Zuletzt aktualisiert am
24.06.2025