Norm
ABGB aF §140 AbRechtssatz
Bei dem rechnerischen Ansatz, pro zusätzlichem Besuchstag des Geldunterhaltspflichtigen (bei unterhaltsneutralen Tagen) zehn Prozent der Unterhaltsleistung abzuziehen, kann es sich nur um eine generalisierende Betrachtungsweise handeln, die tendenziell wohl eher die Untergrenze signalisieren wird, mit der auf zusätzliche Belastungen jenes geldunterhaltspflichtigen Elternteils Bedacht genommen wird, zu dem mehr als im üblichen Ausmaß Kontakt besteht. Je mehr sich die Situation allerdings einer gemeinsamen gleichwertigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern annähert, umso weniger wird ein 10 %?Abzug pro zusätzlichem Besuchstag bei unterhaltsneutralen Tagen den wechselseitigen Leistungen entsprechen, nicht zuletzt, weil echte Betreuung in zwei Haushalten zu einer gewissen Steigerung des Gesamtaufwands wegen doppelt notwendiger Versorgungsstruktur führt.
Unterhaltsentscheidungen sind grundsätzlich Ermessensentscheidungen, weshalb es problematisch ist, allgemein verbindliche, gleichsam rechenformelmäßige Prozentsätze für Abschläge für übermäßige Betreuungsleistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils festzulegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Geldunterhalt; Naturalunterhalt; Reduktion; übliche Dauer des Besuchsrechts; Besuchsrecht; unterhaltsneutrale Tage; Besuchsrechtstage; Kontaktrecht Home-Schooling, Home SchoolingEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128043Im RIS seit
07.09.2012Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025