RS OGH 2025/6/13 13Ns46/09g; 13Ns17/10v; 15Ns44/15m; 14Ns60/15g; 11Ns61/17k; 14Ns17/21t; 15Ns41/21d;

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Veröffentlicht am 13.06.2025
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Rechtssatz

Bei Übermittlung der Sache an ein anderes Oberlandesgericht bestehen keine Bedenken gegen eine pauschale Verweisung durch das dann (erstmals) befasste Oberlandesgericht auf die Begründung des bloß zur vorläufigen (nicht bindenden) Prüfung aufgerufenen Oberlandesgerichts, soweit es dessen Beurteilung teilt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125228

Im RIS seit

22.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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