Norm
EFZG §2Rechtssatz
Endet das Arbeitsverhältnis vor Beginn des neuen Arbeitsjahres und kann daher kein neues Arbeitsjahr zu laufen beginnen, so gibt § 5 EFZG trotz weiterdauernden Krankenstandes keine geeignete Grundlage dafür ab, einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 2 Abs 1 EFZG entstehen zu lassen (Abgehen von 9 ObA 115/05k).Endet das Arbeitsverhältnis vor Beginn des neuen Arbeitsjahres und kann daher kein neues Arbeitsjahr zu laufen beginnen, so gibt Paragraph 5, EFZG trotz weiterdauernden Krankenstandes keine geeignete Grundlage dafür ab, einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch nach Paragraph 2, Absatz eins, EFZG entstehen zu lassen (Abgehen von 9 ObA 115/05k).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126339Im RIS seit
10.01.2011Zuletzt aktualisiert am
26.01.2026