RS OGH 2026/3/24 8Ob65/17t; 7Ob71/18v; 1Ob220/20i; 9Ob43/21w; 8Ob52/22p; 5Ob30/23g; 7Ob120/24h; 1Ob1

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Veröffentlicht am 24.03.2026
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Rechtssatz

Bei Übereignung einer von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers (Aufhebung der Eigentümeridentität), von denen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, entsteht auch ohne spezifische Vereinbarung unmittelbar durch den Übertragungsakt eine (außerbücherliche) Dienstbarkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131628

Im RIS seit

16.10.2017

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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