Norm
UGB §275Rechtssatz
Der Sacheinlageprüfer, der die gebotene Sorgfalt vernachlässigt und deshalb einen unrichtigen Prüfbericht verfasst, wird einem Dritten, der im Vertrauen auf die Verlässlichkeit des Sacheinlageprüfberichts disponiert hat und dadurch einen Schaden erleidet, ersatzpflichtig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sacheinlageprüfung, Haftung, Sacheinlageprüfer, SacheinlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135503Im RIS seit
30.09.2025Zuletzt aktualisiert am
16.10.2025