Norm
DSt §1Rechtssatz
Die Notwendigkeit weiterer Vertretung zum Schutz vor Rechtsnachteilen ist nach der Maßfigur des an § 9 Abs 1 RAO orientierten Rechtsanwaltes fallkonkret zu ermitteln.Die Notwendigkeit weiterer Vertretung zum Schutz vor Rechtsnachteilen ist nach der Maßfigur des an Paragraph 9, Absatz eins, RAO orientierten Rechtsanwaltes fallkonkret zu ermitteln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134128Im RIS seit
08.11.2022Zuletzt aktualisiert am
11.01.2024