Rechtssatz
Die (täuschungsbedingte Gewährung und) Auszahlung von Sozialleistungen begründet insoweit einen (nach § 146 StGB tatbestandsmäßigen) Schaden, als die materiellen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.Die (täuschungsbedingte Gewährung und) Auszahlung von Sozialleistungen begründet insoweit einen (nach Paragraph 146, StGB tatbestandsmäßigen) Schaden, als die materiellen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133929Im RIS seit
26.04.2022Zuletzt aktualisiert am
04.08.2023