RS OGH 2023/5/24 11Os130/21h; 15Os22/23h

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Veröffentlicht am 01.03.2022
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Rechtssatz

Die (täuschungsbedingte Gewährung und) Auszahlung von Sozialleistungen begründet insoweit einen (nach § 146 StGB tatbestandsmäßigen) Schaden, als die materiellen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.Die (täuschungsbedingte Gewährung und) Auszahlung von Sozialleistungen begründet insoweit einen (nach Paragraph 146, StGB tatbestandsmäßigen) Schaden, als die materiellen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133929

Im RIS seit

26.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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