TE OGH 2021/11/16 14Os122/21d

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Veröffentlicht am 16.11.2021
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Der Oberste Gerichtshof hat am 16. November 2021 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Nordmeyer und Dr. Haslwanter LL.M. in Gegenwart der Schriftführerin Mag. Vizthum in der Strafsache gegen ***** C***** wegen des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 3 und Abs 2 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 706 St 35/21k der Staatsanwaltschaft Wien, über die Grundrechtsbeschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 17. Mai 2021, GZ 331 HR 15/21t-19, nach Einsichtnahme der Generalprokuratur in die Akten in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Grundrechtsbeschwerde wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

[1]       Im zu AZ 706 St 35/21k der Staatsanwaltschaft Wien anhängigen Ermittlungsverfahren gegen ***** C***** fasste die Einzelrichterin des Landesgerichts (§ 31 Abs 1 Z 2 StPO) am 17. Mai 2021 den Beschluss auf Fortsetzung der Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Flucht- und der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 1 und 3 lit a, b und c StPO (ON 19 S 2). Aufgrund Rechtsmittelverzichts erwuchs dieser Beschluss sogleich in Rechtskraft (ON 19 S 2).

Rechtliche Beurteilung

[2]       Die dagegen gerichtete, selbst verfasste Grundrechtsbeschwerde des Beschuldigten war zurückzuweisen, weil Gegenstand des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens allein die im Instanzenzug vorgesehene Entscheidung des Oberlandesgerichts ist (§ 1 GRBG; RIS-Justiz RS0061031; Kier in WK² GRBG § 1 Rz 46 f). Da somit keine zulässige Grundrechtsbeschwerde vorlag, war ein Vorgehen nach § 3 Abs 2 zweiter Satz GRBG nicht geboten (Kier in WK² GRBG § 3 Rz 33; RIS-Justiz RS0061469).

Textnummer

E133144

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:0140OS00122.21D.1116.000

Im RIS seit

24.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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