RS Vwgh 2019/4/3 Ra 2018/15/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2019
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/01 Insolvenzordnung

Norm

ABGB §1497
IO §43 Abs2

Rechtssatz

§ 43 Abs. 2 IO ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Ablauf auch in einem zivilgerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu beachten ist (vgl. RIS-Justiz RS0064658; RS0064691). Nach der Rechtsprechung des OGH ist § 1497 ABGB, der eine Unterbrechung der Verjährung vorsieht, analog auch auf einzelne Ausschlussfristen, so insbesondere auch auf § 43 Abs. 2 IO anzuwenden (RIS-Justiz RS0034507); auch Regelungen über die Hemmung der Verjährung sind auf diese Frist anzuwenden (vgl. auch Rebernig in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze, 24. Lfg., § 43 Tz 33 Tz 31). Insbesondere kann demnach eine Präklusivfrist durch Vergleichsverhandlungen verlängert werden (vgl. RIS-Justiz RS0020748).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150060.L05

Im RIS seit

07.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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