RS OGH 2022/4/11 5Ob135/72, 7Ob544/76, 1Ob726/76, 1Ob653/79, 4Ob509/79, 7Ob61/82, 6Ob700/85, 7Ob31/8

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Veröffentlicht am 11.07.1972
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Rechtssatz

§ 1497 ABGB ist analog auch auf einzelne Ausschlussfristen - so insbesonders auch auf die Anfechtungsfrist nach § 43 Abs 2 KO - anzuwenden.Paragraph 1497, ABGB ist analog auch auf einzelne Ausschlussfristen - so insbesonders auch auf die Anfechtungsfrist nach Paragraph 43, Absatz 2, KO - anzuwenden.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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