Norm
KO §43Rechtssatz
Die Frist des § 43 Abs 2 KO ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist, deren Ablauf von Amts wegen zu beachten ist.Die Frist des Paragraph 43, Absatz 2, KO ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist, deren Ablauf von Amts wegen zu beachten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0064658Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2025