Norm
StGB §211 Abs3Rechtssatz
Das Tatbild des § 211 Abs 3 StGB wird auch durch den Vollzug des Beischlafs zwischen halbbürtigen Geschwistern erfüllt.Das Tatbild des Paragraph 211, Absatz 3, StGB wird auch durch den Vollzug des Beischlafs zwischen halbbürtigen Geschwistern erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129858Im RIS seit
02.03.2015Zuletzt aktualisiert am
02.03.2015