Norm
IO §84 Abs3Rechtssatz
Anordnungen nach den §§ 85, 86 IO (KO) trifft das Konkursgericht in Wahrnehmung seiner allgemeinen Aufsichts? und Überwachungspflicht. Sie sind daher gemäß § 84 Abs 3 IO (KO) unanfechtbar.Anordnungen nach den Paragraphen 85, 86, IO (KO) trifft das Konkursgericht in Wahrnehmung seiner allgemeinen Aufsichts? und Überwachungspflicht. Sie sind daher gemäß Paragraph 84, Absatz 3, IO (KO) unanfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129477Im RIS seit
08.08.2014Zuletzt aktualisiert am
08.08.2014