RS OGH 2011/3/16 6Ob30/11x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.2011
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Norm

ABGG §757
ABGB §758

Rechtssatz

Das gesetzliche Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB ist gemäß § 757 Abs 2 ABGB nicht in den Erbteil als überlebender Ehegatte einzurechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126619

Im RIS seit

04.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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