RS OGH 2009/2/24 4Ob225/08d, 4Ob79/11p

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Veröffentlicht am 24.02.2009
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Norm

UrhG §42b Abs2

Rechtssatz

Reprographievergütung ist nur für Geräte zu leisten, die ihrer Art nach zur reprographischen oder nach ähnlichen Verfahren ausgeführten Vervielfältigung bestimmt sind; dies trifft auf Personal-Computer (PC) nicht zu, für sie ist keine Reprographievergütung zu leisten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124597

Im RIS seit

26.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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