Norm
ABGB §364bRechtssatz
Für den Schaden, den die Aufführung eines Gebäudes durch Senkung an dem Nachbargrund herbeiführt, hat gemäß § 364 a ABGB der Bauführer ohne Rücksicht auf ein Verschulden zu haften. Berechnung des Schadens, wenn das beschädigte alte Haus neu aufgebaut werden muss.Für den Schaden, den die Aufführung eines Gebäudes durch Senkung an dem Nachbargrund herbeiführt, hat gemäß Paragraph 364, a ABGB der Bauführer ohne Rücksicht auf ein Verschulden zu haften. Berechnung des Schadens, wenn das beschädigte alte Haus neu aufgebaut werden muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0010705Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2016