RS OGH 1937/12/28 3Ob1003/37, 2Ob738/53 (2Ob739/53), 2Ob496/54 (2Ob497/54), 7Ob494/57, 3Ob74/64, 3Ob

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Veröffentlicht am 28.12.1937
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Norm

EO §35 D
JN §57

Rechtssatz

Wird mit der Klage nach § 35 EO der Ausspruch begehrt, dass der im Exekutionstitel ausgedrückte Anspruch erloschen ist, dann bestimmt die Höhe der vollstreckbaren Forderung den Wert der Streitsache.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0001622

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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