Norm
EO §35 DRechtssatz
Wird mit der Klage nach § 35 EO der Ausspruch begehrt, dass der im Exekutionstitel ausgedrückte Anspruch erloschen ist, dann bestimmt die Höhe der vollstreckbaren Forderung den Wert der Streitsache.Wird mit der Klage nach Paragraph 35, EO der Ausspruch begehrt, dass der im Exekutionstitel ausgedrückte Anspruch erloschen ist, dann bestimmt die Höhe der vollstreckbaren Forderung den Wert der Streitsache.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0001622Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2025