Norm
ABGB §276 IIaRechtssatz
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 ZPO kann nach Wahl des Antragstellers auch ein Kurator nach § 276 ABGB bestellt werden, es sei denn, daß bereits ein Kurator bestellt ist.Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 116, ZPO kann nach Wahl des Antragstellers auch ein Kurator nach Paragraph 276, ABGB bestellt werden, es sei denn, daß bereits ein Kurator bestellt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0049227Dokumentnummer
JJR_19510117_OGH0002_0010OB00011_5000000_001