RS OGH 2003/3/20 1Ob11/50, 1Ob530/53, 1Ob818/53, 6Ob610/91, 8Ob184/02w

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Veröffentlicht am 17.01.1951
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Rechtssatz

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 ZPO kann nach Wahl des Antragstellers auch ein Kurator nach § 276 ABGB bestellt werden, es sei denn, daß bereits ein Kurator bestellt ist.Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 116, ZPO kann nach Wahl des Antragstellers auch ein Kurator nach Paragraph 276, ABGB bestellt werden, es sei denn, daß bereits ein Kurator bestellt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0049227

Dokumentnummer

JJR_19510117_OGH0002_0010OB00011_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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