RS OGH 1951/5/9 1Ob233/51, 3Ob393/60, 7Ob65/83, 7Ob4/86

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Veröffentlicht am 09.05.1951
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Norm

VersVG §38

Rechtssatz

Der Versicherer haftet vor Bezahlung der ersten Prämie auch dann nicht, wenn er nach Eintritt des Versicherungsfalles die ausständige erste Prämie unter Hinweis auf § 38 Abs 2 VersVG eingemahnt und die hierauf erfolgte Zahlung angenommen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0080532

Dokumentnummer

JJR_19510509_OGH0002_0010OB00233_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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