Norm
VersVG §38Rechtssatz
Der Versicherer haftet vor Bezahlung der ersten Prämie auch dann nicht, wenn er nach Eintritt des Versicherungsfalles die ausständige erste Prämie unter Hinweis auf § 38 Abs 2 VersVG eingemahnt und die hierauf erfolgte Zahlung angenommen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0080532Dokumentnummer
JJR_19510509_OGH0002_0010OB00233_5100000_001