RS OGH 2021/9/7 2Ob553/51, 6Ob160/58, 8Ob121/63, 6Ob77/65, 5Ob286/65 (5Ob288/65), 8Ob348/65, 5Ob67/6

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Veröffentlicht am 12.09.1951
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Rechtssatz

Die Entscheidung über das Begehren des vorläufigen Beistandes auf Zuspruch einer Belohnung für seine Tätigkeit ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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