RS OGH 1952/1/16 3Ob731/51, 3Ob226/52

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Veröffentlicht am 16.01.1952
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Norm

ABGB §372 IIe
ABGB §1447
MG §19 Abs1

Rechtssatz

Dem Klagebegehren des aus dem Rechtsbesitz verdrängten Mieters, der Vermieter sei schuldig, ihm den Bestandgegenstand, der in der Zwischenzeit einem gutgläubigen Dritten vermietet wurde, zu übergeben, alle Schritte zu unternehmen, welche dem Kläger in den Besitz des Lokales bringen, insbesondere gegen den neuen Mieter eine Aufkündigung nach § 19 Abs 1 MG einzubringen und das Kündigungsverfahren gehörig fortzusetzen, steht - sofern der neue Mieter die Räumung des Mietgegestandes ( allenfalls gegen Entschädigung ) ablehnt - die Unmöglichkeit der Leistung entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0012735

Dokumentnummer

JJR_19520116_OGH0002_0030OB00731_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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