Norm
ABGB §372 IIeRechtssatz
Dem Klagebegehren des aus dem Rechtsbesitz verdrängten Mieters, der Vermieter sei schuldig, ihm den Bestandgegenstand, der in der Zwischenzeit einem gutgläubigen Dritten vermietet wurde, zu übergeben, alle Schritte zu unternehmen, welche dem Kläger in den Besitz des Lokales bringen, insbesondere gegen den neuen Mieter eine Aufkündigung nach § 19 Abs 1 MG einzubringen und das Kündigungsverfahren gehörig fortzusetzen, steht - sofern der neue Mieter die Räumung des Mietgegestandes ( allenfalls gegen Entschädigung ) ablehnt - die Unmöglichkeit der Leistung entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0012735Dokumentnummer
JJR_19520116_OGH0002_0030OB00731_5100000_001